Ausgangslage ist eine städtebauliche Brache, eine Verkehrsinsel, dreiseitig umschlossen von großen Verkehrsstrassen. Die Grundstücksform ist ein nahezu gleichseitiges Dreieck. Der Platz im Norden nimmt den Verlauf der Straße auf und öffnet sich zum Wohngebiet bzw. zur S-Bahn-Station hin. Zur Erschließung im Süden wird dort ein weiterer, kleinerer Platz generiert. Da von allen drei Seiten aus Straßen direkt auf die Grundstücksecken zulaufen, ist es städtebaulich wichtig, alle drei Ecken mit einem Hochpunkt zu besetzen. So ergeben sich außerdem geschützte Außenräume auf dem Plateau. Für das Hochhaus kommt nur die nordwestliche Ecke in Frage, da eine Positionierung im Nordosten oder im Süden die Kleingärten bzw. das Plateau selbst zu viel verschatten würde. Dementsprechend ist der niedrigste Baukörper im Süden angeordnet. Die drei Baukörper spannen einen geschützten Außenraum auf, der begrünt werden soll und so als Teil des umliegenden Grünraums gelesen werden kann. Auch vom Plateau aus bietet sich ein Blick über die Straßen hinweg ins Grüne. Vom öffentlichen Platz im Norden gibt es über eine Aussentreppe eine direkte Verbindung auf den Sockel. Auch im Süden kann das Plateau über eine untergeordnete Treppe erschlossen werden.